Die komplizierten und sich ständig durch neue Gesetze veränderten Regelungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bedeuten auch für Sie großen Beratungsbedarf und viele Fragen in Bereichen wie z.B. bei den Aushilfen, den Studenten, den Praktikanten, den Vorpraktikanten, den kurzfristig Beschäftigten oder den Berufsfachschülern.
Haben Sie Ihre Lohnunterlagen in unserer Fachkanzlei abgegeben, werden Sie von uns fachlich und kompetent am Telefon beraten (ausschließlich im Rahmen des §6 Nr. 4 StBerG ohne Rechts- und Steuerberatung). Gerne sind wir auch bereit, Sie in unseren Kanzleiräumen nach Absprache ausführlich zu informieren.
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