Lohn- und Gehaltsabrechnung

 

Über Reformvorhaben und neue Gesetze im Lohnsteuerrecht und in der Sozialversicherung wird im Vorfeld fast immer kontrovers diskutiert; die Ergebnisse hieraus zeigen sich in ständig neuen, komplizierten und umfangreichen Gesetzesänderungen.

 

Änderungen, die oftmals kurzfristig beschlossen und schnell in der Praxis umgesetzt werden müssen. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse im Lohnsteuerrecht und in der Sozialversicherung.

 

Mit unserer Fachkanzlei für Baulohn und Lohn haben wir uns auf dieses komplizierte, umfangreiche und sich ständig durch Gesetzesänderungen neu geregelte Gebiet spezialisiert.

 

Geben Sie Ihre Lohnbuchhaltung an unsere Fachkanzlei ab, so erhalten Sie aus einer Hand sämtliche Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit der von uns erstellten Lohnabrechnung benötigen. Dies sind u.a. folgende Auswertungen:

 

  • die Erstellung der Brutto-Nettolohnabrechnungen
  • die Lohnjournale
  • die Lohnsteuermeldung per Elster an das Finanzamt
  • die elektronischen Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • die Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (AAG)
  • die Unfallversicherungsmeldungen
  • Kostenstellenlisten
  • Berechnung der Arbeitgeberbelastungen je Arbeitnehmer
  • SEPA Zahlungsträger für die Überweisung der Löhne und Gehälter sowie VWL Verträge, betriebliche Altersvorsorge, Pfändungen und vieles mehr
  • An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Jahresmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • diverse Bescheinigungen
  • Jahresendauswertungen
  • Berufsgenossenschaftslisten

 

Die monatliche Abwicklung für die Erstellung der Lohnauswertungen wird von uns sehr übersichtlich gestaltet.

 

Liegen uns Ihre Vorlagen bis 11:00 Uhr vor, werden Ihre Lohnunterlagen in der Regel am gleichen Tag bearbeitet und auf dem Postweg oder per E-Mail an Sie zurückgesendet.

 

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich sämtliche Lohnunterlagen weiterhin in Ihrer Firma befinden, wir jedoch die Lohnabwicklung für Sie übernehmen und an die Behörden (Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsamt, Zusatzversorgungskasse etc.) entsprechend übermitteln.